Wenn Ökostromanlagen mit Investitionszuschuss errichtet werden, soll der Strom normalerweise selber verbraucht werden. In den meisten Fällen kommt es zumindest zeitweise zu einer Überproduktion (mehr Stromproduktion als Verbrauch), dann wird der Strom in öffentliche Stromnetz eingespeist und normalerweise verkauft. Auch bei Ökostromanlagen, die aus der Tarifregelung herausfallen (nach Ende der Einspeisevergütung aus dem Ökostrom) trifft dies zu.
Grundsätzlich kann der Strom natürlich an die OeMAG geliefert werden. In den meisten Fällen kann aber bei anderen Energieversorgern ein besserer Preis für den Ökostrom erzielt werden. Dabei gibt es aber oft je nach Liefermenge unterschiedliche Preise, manchmal auch Grundgebühren für die Abnahme. In vielen Fällen ist die Stromlieferung auch an einen Abnahmevertrag gebunden, so dass ein Vergleich nicht immer leicht fällt.
Aus diesem Grund biete ich Ökostromproduzenten an, die Angebote für Ihren Fall (je nach Eigenverbrauch und Produktion) zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten. Für Beratung kostet 20€.
Natürlich können für einen Energieanbieterwechsel auch die Unterlagen ausgearbeitet werden.
Grundsätzlich ist ein hoher Eigenverbrauch immer von Vorteil, daher sollte zum Beispiel der Umbau von 100% Einspeiseanlagen (wie sie bei einer Tarifvergütung nach dem Ökostromgesetz üblich sind) auf eine Überschusseinspeisung geprüft werden.
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